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Im Sterbefall

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Was jetzt zu tun ist

Ob ein Sterbefall erwartet wurde oder plötzlich eintritt, für Hinterbliebene kann die eigene Welt erst einmal Kopf stehen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick was nun, unmittelbar nach dem Tod, zu tun ist.

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Direkt nach dem Todesfall
den Arzt anrufen

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Hausarzt
oder 116 117


Wenn Jemand Zuhause im Beisein einer anderen Person verstorben ist

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In dieser Situation ist es als Erstes wichtig, einen Arzt zu kontaktieren, damit dieser den Tod des Verstorbenen offiziell feststellt.

Informieren Sie Ihren Hausarzt oder einen anderen erreichbaren Arzt. An Sonn- und Feiertagen oder nachts rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefon-Nummer 116 117 an (eine Vorwahl ist nicht nötig).

 
Wenn der Verstorbene aufgefunden wird

 

Zuerst muss ein Arzt benachrichtigt werden. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest.

In der Regel wird bei tot aufgefundenen Menschen auch die Polizei dazukommen. Sie kommt, um zu prüfen, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist und um Fremdeinwirkungen auszuschließen. Sie regelt in Absprache mit den Angehörigen das weitere Vorgehen.

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Arzt: Hausarzt oder Notarzt 112

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Wenn Jemand
im Krankenhaus
oder einer Pflege-Einrichtung verstorben ist.

 

Stirbt ein Mensch in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, werden die ersten Schritte von der Einrichtung geregelt. Sie informiert einen Arzt und die direkten Angehörigen.

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Bestatter kontaktieren​

05244-928404

 
Den Bestatter
anrufen

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Wenn der Arzt den Tod festgestellt hat, muss der Bestatter kontaktiert werden.

 

Er führt Sie nun durch die nächsten Schritte und  hilft Ihnen bei der weiteren Organisation.  Er versorgt und überführt den Verstorbenen zum gewünschten Ort.

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Wichtige Unterlagen und  Dokumente bereitlegen

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Ein Todesfall geht für Hinterbliebene mit der Erledigung von Formalitäten einher. Wir nehmen Ihnen viele dieser Behördengänge ab.

 

  • Je nach Familienstand werde folgende Urkunden benötigt, damit das Standesamt eine Sterbeurkunde ausstellen kann:​

- Personalausweis

- Familienbuch, Geburtsurkunde

- Bei Witwen / Witwern: Sterbeurkunde des Ehepartners

- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil

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  • Krankenkassenkarte

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  • Rentennummer(n)
    Wir informieren die Rentenkasse über das Ableben und beantragen evtl. einen Vorschuss für die Witwenrente.  Sie finden die Rentennummer auf dem Rentenbescheid und auf jedem Kontoauszug.
    ​Es ist auch möglich, dass der Verstorbene Geld aus mehreren Renten bezogen hat

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  • Verfügungen und Willenserklärungen
    Hat der Verstorbenen zu Lebzeiten entschieden wie er die Beerdigung wünscht. Gibt es einen Vorsorgevertrag oder eine Willenserklärung?

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Organisation & Gestaltung der Bestattung

 
Informieren der Angehörigen

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Wenn möglich und gewünscht, sollten nach Feststellung des Todes zunächst die engsten Angehörigen über das Ableben informiert werden. Manchmal ist es einfacher im Kreise der Familie einen klaren Gedanken zu fassen und zu entscheiden wie man sich den kommenden Abschied wünscht.

 
Gemeinsam
entscheiden

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Jeder Mensch ist anders. Daher kann auch eine Beerdigung sehr individuell sein. Wir empfehlen den Angehörigen, sich etwas Zeit zu nehmen, um sich über die folgenden Fragen Gedanken zu machen. 
Wir beraten sie gerne bei diesen Entscheidungen und kümmern uns darum, dass die Beerdigung ein Abschied wird der dem Verstorbenen gerecht wird.

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  • Hatte der Verstorbene bestimmte Wünsche? 
    Was hätte ihm gefallen?

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  • Haben die Angehörigen bestimmte Wünsche?

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  • Gibt es finanzielle Bedingungen?

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  • Auswahl der letzten Kleidung des Verstorbenen. â€‹Soll der Schmuck, den der Verstorbene trägt, mit beigesetzt werden?

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  • Welche Bestattungsart soll gewählt werden?

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  • Wo soll der Verstorbene beigesetzt werden?
    ​Was für eine Grabstelle soll es sein?
    Gibt es vielleicht bereits eine Grabstelle in der Familie?

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  • Wer möchte den Verstorbenen, wenn möglich, noch einmal sehen?
    ​Wer möchte noch Abschied nehmen? â€‹(​Freunde, Nachbarn, Kollegen, Weggefährten, etc.)
     

  • Wie möchten Sie Familienmitglieder, z.B. Kinder, Enkelkinder und/oder Geschwister des Verstorbenen, mit einbinden?
     

  • Soll es vor der Beerdigung ein Zusammenkommen in kleiner Runde geben? Soll ein Vorabendgebet stattfinden?​​

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  • Wo soll die Trauerfeier stattfinden? 
     

  • Soll es eine kirchliche Abschiednahme sein oder soll ein Trauerredner engagiert werden?
     

  • Soll ein Foto des Verstorbenen aufgestellt werden?

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  • Gibt es Lieblingsmusik des Verstorbenen oder ein passendes Stück das bei der Beerdigung gespielt werden soll?​​
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  • Drucksachen:
    Sollen Traueranzeigen in der Zeitung aufgegeben werden?
    ​Sollen Trauerpost verschickt werden?
    ​Sollen Gedenkbilder verteilt werden?

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  • Soll Blumenschmuck organisiert werden?
    Sind Grabbeigaben wie Rosenblätter oder Handsträuße gewünscht?Möchten Angehörige etwas mitgeben?

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  • Gibt es Familienmitglieder oder Freunde die nicht oder nur mit Hilfe zur Trauerfeier kommen können? Kommt jemand im Rollstuhl zur Trauerfeier?

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  • Soll ein Trauerkaffee oder ähnliches stattfinden?​​​​

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  • Möchte jemand anschließend ein Buch mit Bildern der Beerdigung haben?

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  • Möchte jemand Erinnerungsschmuck haben, für den ein wenig Asche aufgehoben werden muss?

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Weitere wichtige Aufgaben


Das Hab und Gut des Verstorbenen


Das Hab und Gut des Verstorbenen

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Das Haus oder die Wohnung des Verstorbenen ist jetzt gegebenenfalls unbewohnt.

Auch an Folgendes muss evtl. in den nächsten Tagen gedacht werden:

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  • Haustiere und Pflanzen versorgen

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  • Briefkasten leeren

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  • Post nachsenden lassen

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  • Fenster schließen

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  • Kühlschrank leeren

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  • Haustechnik verwalten

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  • Strom, Gas und Wasser abstellen (Anbieter informieren)

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  • Haushaltshilfen informieren

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  • Zimmer in Pflegeheimen sind gegebenenfalls schon nach wenigen Tagen zu räumen

 
Finanzen

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Finanzielle Angelegenheiten können nach der Beerdigung geregelt werden. Dafür ist oft die Sterbeurkunde nötig, diese besorgt der Bestatter für die Angehörigen beim zuständigen Standesamt.

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  • Zugang zu Bankkonten erlangen. Setzen Sie sich dafür mit dem Bankberater des Verstorbenen in Verbindung.

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  • Daueraufträge stornieren, damit nicht unnötige Kosten entstehen

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  • Rechnungen begleichen

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  • Lebensversicherungen und weitere Versicherungen informieren

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  • KFZ ab- bzw. ummelden

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  • Wohnung kündigen

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  • Immobilienbesitz umschreiben lassen.
    Die Umschreibung ist für Sie in einer gewissen Frist ohne Gebühr. Sollten Sie diese Frist versäumen, müssen Sie eine Gebühr bezahlen, die sich am Wert des Grundstücks oder der Immobilie bemisst.

 
Mitgliedschaften und Abonnements

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Daran muss evtl. gedacht werden:

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  • Abonnements (Zeitungen, Magazine usw.) kündigen

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  • Vereine und Verbände informieren

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  • Kündigung von Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz)

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  • Telefonanschluss und Internet kündigen

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  • Digitalen Nachlass (Online-Mitgliedschaften) verwalten

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Sonstige Angelegenheiten nach der Beisetzung


Hilfen bei der Trauerbewältigung

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Bei Bedarf Kontaktaufnahme zu einer Trauerseelsorge oder einem Trauerkreis

z.B.
Hospizgruppe
Rietberg-Neuenkirchen

Lange Strasse 109

33397 Rietberg

Tel. 05244 - 4058304


kontakt@hospizgruppe-rietberg-neuenkirchen.de

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www.hospizgruppe-rietberg-neuenkirchen.de

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Nachbereitung

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  • ​Möchten Sie Danke sagen?
    Sie können Danksagungskarten verschicken und/oder eine 
    Zeitungsanzeige veröffentlichen. In der Regel wird dies 2 - 8 Wochen nach der Beerdigung gemacht.

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  • Möchten Sie ein Sechswochenseelenamt in der Kirche bestellen?

 
Grabfürsorge

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  • Grabpflege
    Ist es ein pflegebedürftiges Grab? Möchten Sie es selbst pflegen oder möchten Sie einen Friedhofsgärtner mit der Grabpflege beauftragen?
     

  • Grabstein
    Möchten Sie einen Grabstein aufstellen? Hierfür gibt es zeitlich keine Vorgaben.
     

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